Hauptmenü:
Gemäß den Gewerbeordnung §134 sind nur Ingenieurbüros berechtigt Messungen und Studien durchzuführen. Ebenso ist es nur Ingenieurbüros gestattet Gutachten zu erstellen.
Im Bereich der Arbeitssicherheit ist es nur Sicherheitsfachkräften erlaubt Gefahren im Bereich von Arbeitsstätten zu ermitteln.
Beides sind regelmentierte Gewerbe und diese dürfen nur nach strenger fachlicher Überprüfung ausgeführt werden.
Wir raten ihnen deshalb sich vor einem Auftrag an einen Geschäftspartner sich seine tatsächliche Gewerbeberechtigung anzusehen. Diese Information erhalten Sie unter www.wko.at oder unter www.ingenieurbueros.at kostenlos.
Sie erhalten von uns ein einwandfreies Gutachten, da wir über beide o.g. Gewerbeberechtigungen verfügen und wir werden Sie auf den Stand der Technik und Wissenschaft beraten.
Anbei ein Auszug aus der GewO §134.
(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten, die einer Studienrichtung oder einem mindestens viersemestrigen Aufbaustudium einer inländischen Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule künstlerischer Richtung oder einer einschlägigen inländischen berufsbildenden höheren Schule entsprechen.
Neben den Gewerbetreibenden der Fachrichtungen Ingenieurbüros und Sicherheitsfachkräften ist es auch Ziviltechnikern und akkreditieren Prüfstellen gestattet Messungen und Gutachten zu erstellen.