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Hochfrequente elektromagnetische Strahlung (100 kHz bis 300 Ghz) beinflusst unser Leben wie keine andere Strahlung, man denke da nur an WLAN, Mobiltelefone, aber auch an Computer und andere elektronische Kleingeräte. Jeder moderne Computer ist eigentlich ein Hochfrequenzstrahler, wenn auch mit sehr geringen Strahlungsintensitäten.
In unserer modernen Arbeitswelt erzeugen aber auch sehr viele Geräte wie Mobiltelefone, DECT-
Durch den Einzug der Mobiltelefone in unseren Alltag wurden viele Basisstationen aufgestellt, wodurch diese Technologie eine Hauptquelle für hochfrequente Strahlung wurde. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind derzeit noch immer nicht gänzlich geklärt. Nicht zu unterschätzen sind sogenannte DECT-
Gerade im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung sind aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen unterschiedlichste Grenzwerte angegeben:
Die ÖNORM E8850 definiert die maximale äquivalente Leistungsflussdichte bei ebenen Wellen für die berufliche Exposition:
zwischen 10 MHz und 400 MHz mit 10 W/m²
zwischen 400 MHz und 2000 MHz mit f/40 W/m² (wobei hier die Frequenz f bei z.B. 2000 MHz mit 2000 einzugeben wäre)
zwischen 2 GHz und 300 GHz mit 50 W/m²
für die Allgemeinbevölkerung sind die Grenzwerte niedriger, diese wären nach dieser Norm:
zwischen 400 MHz und 2000 MHz mit f/200 W/m² (wobei hier die Frequenz f bei z.B. 2000 MHz mit 2000 einzugeben wäre)
zwischen 2 GHz und 300 GHz mit 10 W/m²
Wenn man berücksichtigt, daß ein Mikrowellenherd bei 2450 MHz über ca. 600 bis 900 W gepulste Leistung verfügt, sind diese Grenzwerte als eher hoch anzusehen. Diese sind aufgrund der Vornorm E8850 jedoch als Stand der Technik anzusehen.
Für beruflich exponierte Personen gelten die Auslösewerte der VEMF.
Baubiologische Institute sowie manche Umweltinstitute empfehlen niedrigere Grenzwerte, speziell für Schlafplätze. Diese sehen wie folgt aus:
Elektromagnetische Wellen(Hochfrequenz):
unauffällig <1 µW/m²
schwach auffällig <1-
stark auffällig 50-
extrem auffällig >1000 µW/m²
keine Anomalie schwache Anomalie starke Anomalie extreme Anomalie
gepulst <0.1 µW/m² 0.1-
ungepulst <1 µW/m² 1-
Durch diese uneinheitlichen Regelungen ist das Feststellen von Überschreitungen und die Festlegung von Grenzwerten im Bereich der HF -
Anbei ein Messbeispiel einer WLAN Basisstation (Standard WLAN Modem der Telekom) im Abstand von 200 cm zur Basisstation und ein Spektrum einer GSM-
Die nachfolgenden Messungen wurden mit einem Breitbandmessgerät der Firma Gigahertz durchgeführt. Für eine Erfassung des genauen Spektrums ist eine Spektrumanalyse notwendig.
Wie man sieht werden Spitzenwerte von 103.4 µW/m² gemessen. Die WLAN Basisstation sendet gepulste HF-
Derzeit ist es uns möglich im HF-
Bei unseren Messungen werden wir stets auf alle Grenzwerte eingehen und Empfehlungen dazu abgegeben.
Kontakt: christopher.brandl@tb-