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Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutz

Aufgrund meiner Ausbildung und der langjährigen Erfahrung als Sicherheitsfachkraft berate ich Sie gerne im Bereich
der Arbeitsplatzsicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Diese Tätigkeit umfaßt vor allem folgende Bereiche:

-  Arbeitsstättenverordnung
-  Verordnung optische Strahlung
-  Strahlenschutz
-  Grenzwerteverordnung
-  Verordnung explosive Atmosphären
-  Verordnung biologische Arbeitsstoffe
-  Verordnung Lärm und Vibrationen
-  Arbeitsmittelverordnung

Ferner bieten wir an:

- externer Brandschutzbeauftragter
- externe Sicherheitsfachkraft
- externer Strahlenschutzbeauftragter
- externer Laserschutzbeauftragter

Kontakt: christopher.brandl@tb-brandl.at

 


Die Bibel der Sicherheitsfachkraft ;-)

 
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